Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die Barrierefreiheitsanforderungen ergeben sich aus § 3 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der hierauf erlassenen Verordnung zum BFSG.
Im Einklang mit § 4 BFSG setzt die vorliegende Webseite die Vorgaben der harmonisierten Norm (EN) 301 549 um, d.h. diese Webseite ist insbesondere im Einklang mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Version 2.2 auf Level AA barrierefrei gestaltet.
Im Einzelnen wurden folgende Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen umgesetzt:
Zugang und Sicherheit: Unsere Webseite ist so konzipiert, dass sie für alle Nutzer:innen zugänglich, intuitiv bedienbar, verständlich und zuverlässig nutzbar ist. Anforderungen an die Funktionalität: Unsere digitalen Angebote sind so gestaltet, dass sie auch Menschen mit körperlichen, sensorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen problemlos nutzen können.
Wir achten insbesondere auf folgende Aspekte:
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- Sehbehinderungen: Inhalte sind auch ohne Farberkennung verständlich, und für visuelle Informationen stehen textliche Alternativen bereit.
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- Hörbeeinträchtigungen: Die Nutzung unserer Angebote setzt kein Hörvermögen voraus.
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- Motorische Einschränkungen: Die Bedienung ist ohne präzise Handbewegungen oder besondere Kraftaufwendung möglich.
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- Vermeidung gesundheitlicher Risiken: Wir verzichten bewusst auf visuelle Effekte, die empfindliche Personen negativ beeinflussen könnten (z.B. bei Lichtempfindlichkeit).
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- Qualitätssicherung: Unsere digitalen Anwendungen werden regelmäßig geprüft und angepasst, um rechtlichen Vorgaben zu entsprechen und die Nutzbarkeit für alle stetig zu verbessern.
Ihr Feedback verbessert die Barrierefreiheit für alle
Unsere Website und App soll für alle gut funktionieren. Wenn Sie Fragen haben oder etwas entdecken, das besser sein könnte, dann meldeb Sie sich bei uns: Kontakt
Zuständige Aufsichtsbehörde
Wenn Sie einen Verstoß melden, bemühen wir uns um eine zufriedenstellende Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist. Bleibt Ihre Anfrage ganz oder teilweise unbeantwortet, haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München